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Anfrage startenFörderprogramm
Die stille Beteiligung für Handwerksbetriebe mit bis zu 100.000 Euro Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
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Nachfolge |
Zukunft |
Zielgruppe |
Betriebs-Nachfolger und Handwerksunternehmen, die Betriebe übernehmen bzw. ihre Nachfolge regeln möchten |
Handwerksunternehmen (min. 3 Jahre alt) für Investitionen in die Zukunft ihres Geschäftsmodells |
Beteiligungs- |
Vorhandenes wirtschaftliches Eigenkapital des Gründers oder übernehmenden Betriebes sowie
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Vorhandenes bilanzielles wirtschaftliches Eigenkapital
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Beteiligungs- |
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Zukunftsgerichteter Investitionsbedarf inkl. Betriebsmittel, z. B. für
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Zweck der Beteiligung
Betriebsübernahme oder Zukunftsinvestition eines Handwerksbetriebs gemäß KMU-Kriterien mit Sitz in NRW
Vorhandenes wirtschaftliches Eigenkapital gemäß u. g. Staffelung
Sicherheiten
Nur persönliche (Teil-)Garantieübernahme des oder der anderen GesellschafterInnen, ansonsten sind keine Sicherheiten erforderlich
Check-up durch Handwerkskammer nach erstem vollen Geschäftsjahr
Der zuständige Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer bespricht mit Ihnen die Umsetzung Ihrer Finanzierungsmaßnahme - i.d.R. nach dem ersten vollen Geschäftsjahr - und erstellt einen kostenlosen Check-up Bericht.
Allgemeine Kriterien
Die Höhe der stillen Beteiligung orientiert sich an den vorhandenen wirtschaftlichen Eigenmitteln des Betriebsnachfolgers bzw. am bilanziellen wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens nach folgender Staffelung:
Eigenkapital KBG-Beteiligung
Bis 25.000 Euro 25.000 Euro
25.000 - 50.000 Euro 50.000 Euro
50.000 - 75.000 Euro 75.000 Euro
75.000 - 100.000 Euro 100.000 Euro
Soll eine stille Beteiligung > € 100 beantragt werden, so kann diese individuell mit uns besprochen werden.
Festentgelt: 7,25 % p.a.
Gewinn abhängiges Entgelt:* 0,50 % p.a.
Garantieprovision BÜ-Bank: 0,50 % p.a.
Gesamt: 8,25 % p.a.
*nach Abzug eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes von T€ 60/Gesellschafter vom Ergebnis
Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Beteiligungsnehmer zusätzlich für jedes angefangene Jahr, um das sich die Vertragslaufzeit verkürzt, 0,5 % des gekündigten Beteiligungsbetrages zu zahlen.
Vertragslaufzeit: 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit: 5 Jahre
Damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist, ist eine Mindestvertragslaufzeit notwendig.
Rückzahlung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren kann die Beteiligung unter Einhaltung von einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden.
Die Beteiligung kann von uns nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise gekündigt werden.
Zustimmungspflichtige Änderungen von besonderer Bedeutung
Unsere stillen Beteiligungen können mit Finanzmitteln von Banken, Förderdarlehen der KfW/NRW.BANK und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.
Besonderheit bei Startgeld (KfW)
Eine Kombination mit Mitteln aus diesem Programm ist im Rahmen des Höchstbetrages der Fremdmittel (T€ 125 je Gründer) möglich.
Unsere Mittel gelten nicht als
„Eigenkapital“ des Betriebsnachfolgers.
Beteiligungsvertrag
Produktübersicht
Merkblatt
Weitere nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.
Kontakt
Wir beraten Sie gerne individuell und kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Hotline 02131 5107-200, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
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