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Förderprogramm

Sonderprogramm Handwerk

Die stille Beteiligung für Handwerksbetriebe mit bis zu 100.000 Euro Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Smarte Alternative zum Bankkredit

Für Nachfolgen und Zukunftsinvestitionen

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Nachfolge

Zukunft

Zielgruppe

Betriebs-Nachfolger und Handwerksunternehmen, die Betriebe übernehmen bzw. ihre Nachfolge regeln möchten

Handwerksunternehmen (min. 3 Jahre alt) für Investitionen in die Zukunft ihres Geschäftsmodells

Beteiligungs-
volumen

Vorhandenes wirtschaftliches Eigenkapital des Gründers oder übernehmenden Betriebes sowie

  • Meistergründungsprämie
  • Nachrangige Verkäuferdarlehen
  • Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Nachrangige Drittdarlehen („Friends and Family“)

Vorhandenes bilanzielles wirtschaftliches Eigenkapital

  • Stamm­kapital
  • Gewinn-/Verlustvorträge
  • Salden aus Gesellschafter­verrechnungs­konten
  • Gesellschafter­darlehen
  • Andere nachrangige Finanzmittel

Beteiligungs-
vorhaben

  • Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen
  • Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises
  • Zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens

Zukunftsgerichteter Investitionsbedarf inkl. Betriebsmittel, z. B. für

  • Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen
  • Entwicklung von Produktinnovationen
  • Steigerung von Ressourcen­effizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen zur Antragstellung


Zweck der Beteiligung
Betriebsübernahme oder Zukunftsinvestition eines Handwerksbetriebs gemäß KMU-Kriterien mit Sitz in NRW

Vorhandenes wirtschaftliches Eigenkapital gemäß u. g. Staffelung

Sicherheiten
Nur persönliche (Teil-)Garantieübernahme des oder der anderen GesellschafterInnen, ansonsten sind keine Sicherheiten erforderlich

Check-up durch Handwerkskammer nach erstem vollen Geschäftsjahr
Der zuständige Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer bespricht mit Ihnen die Umsetzung Ihrer Finanzierungsmaßnahme - i.d.R. nach dem ersten vollen Geschäftsjahr - und erstellt einen kostenlosen Check-up Bericht.

Allgemeine Kriterien

  • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen

Höhe der stillen Beteiligung


Die Höhe der stillen Beteiligung orientiert sich an den vorhandenen wirtschaftlichen Eigenmitteln des Betriebsnachfolgers bzw. am bilanziellen wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens nach folgender Staffelung:

Eigenkapital KBG-Beteiligung


Bis 25.000 Euro 25.000 Euro


25.000 - 50.000 Euro 50.000 Euro


50.000 - 75.000 Euro 75.000 Euro


75.000 - 100.000 Euro 100.000 Euro


Soll eine stille Beteiligung > € 100 beantragt werden, so kann diese individuell mit uns besprochen werden.

Entgelte und Kosten


Festentgelt: 7,25 % p.a.


Gewinn abhängiges Entgelt:* 0,50 % p.a.


Garantieprovision BÜ-Bank: 0,50 % p.a.


Gesamt: 8,25 % p.a.


*nach Abzug eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes von T€ 60/Gesellschafter vom Ergebnis

Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Beteiligungsnehmer zusätzlich für jedes angefangene Jahr, um das sich die Vertragslaufzeit verkürzt, 0,5 % des gekündigten Beteiligungsbetrages zu zahlen.

Laufzeit und Rückzahlung


Vertragslaufzeit: 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit: 5 Jahre

Damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist, ist eine Mindestvertragslaufzeit notwendig.

Rückzahlung

  • Zum Nominalwert der Beteiligungssumme (kein Aufgeld o. Ä.)
  • Ab dem 6. Jahr eine Rückführung in 5 gleichen Jahresraten

Kündigung


Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren kann die Beteiligung unter Einhaltung von einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden.

Die Beteiligung kann von uns nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise gekündigt werden.

Mitspracherecht der KBG NRW


Zustimmungspflichtige Änderungen von besonderer Bedeutung

  • Änderung der Rechtsform oder des Gegenstandes des Unternehmens
  • Änderungen in den Gesellschaftsverhältnissen oder der Geschäftsführung des Unternehmens
  • Einstellung oder Verlagerung des Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Außergewöhnliche Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs
  • Erwerb anderer oder Beteiligung an anderen Unternehmen
  • Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Unternehmensverträgen
  • Veräußerung oder Belastung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten oder von sonstigen wesentlichen Vermögenswerten des Beteiligungsnehmers
  • Übernahme von Bürgschaften für Dritte oder Gewährung von Darlehen im Verhältnis zur Unternehmensgröße nicht unerheblichem Umfang

Kombination mit anderen Finanzmitteln


Unsere stillen Beteiligungen können mit Finanzmitteln von Banken, Förderdarlehen der KfW/NRW.BANK und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.

Besonderheit bei Startgeld (KfW)
Eine Kombination mit Mitteln aus diesem Programm ist im Rahmen des Höchstbetrages der Fremdmittel (T€ 125 je Gründer) möglich.
Unsere Mittel gelten nicht als
 „Eigenkapital“ des Betriebsnachfolgers.

Formulare und Downloads

formulare-und-downloads

Beteiligungsvertrag
Produktübersicht
Merkblatt

Weitere nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.

­Kontakt

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell und kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Hotline 02131 5107-200, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Förderprogramme

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