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Kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland können Beteiligungskapital von uns erhalten. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen bestimmte Kriterien* der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen.
In Ausnahmefällen können auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter gewährt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Möglichkeit einer Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen besteht, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
In der Regel beträgt die Höchstgrenze 1,5 Mio. Euro. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital aber nicht übersteigen.
(Ausnahmen bei Existenzgründungen und Sonderprogrammen).
Die Laufzeit beträgt 5 - 10 Jahre.
Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
Die Beteiligung kann von dem/der BeteiligungsnehmerIn nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden.
Über das Beteiligungsentgelt verhandeln die Vertragspartner frei. Die Gesamtbelastung darf im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer 12 % p.a. der Beteiligungssumme nicht überschreiten.
Zumindest ein Teil des Beteiligungsentgelts muss gewinnabhängig vereinbart werden.
Der/die BeteiligungsgeberIn fungiert in der Regel als stille/r TeilhaberIn. Im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf ihre/seine Teilnahme am Verlust daran nicht ausgeschlossen werden. Rangrücktrittserklärungen sind aber zulässig.
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen und Angaben entnehmen Sie bitte der Unterlagen-Checkliste.