Es muss mindestens ein endgültiger Jahresabschluss (nicht älter als 18 Monate) für ein volles Geschäftsjahr (12 Monate) des beantragenden Unternehmens vorliegen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital gemäß letztem endgültigem Jahresabschluss errechnet sich unabhängig von der Rechtsform i. d. R. wie folgt: