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Berechnung des wirtschaftlichen Eigenkapitals

Hier erfahren Sie, wie Sie anhand Ihrem letzten endgültigen Jahresabschluss Ihr wirtschaftliches Eigenkapital errechnen.

Es muss mindestens ein endgültiger Jahresabschluss (nicht älter als 18 Monate) für ein volles Geschäftsjahr (12 Monate) des beantragenden Unternehmens vorliegen.

Das wirtschaftliche Eigenkapital gemäß letztem endgültigem Jahresabschluss errechnet sich unabhängig von der Rechtsform i. d. R. wie folgt:

­

Stammkapital, Komplementärkapital, Kommanditkapital, Aktienkapital

+

Gewinnvorträge/Rücklagen

-

Verlustvorträge

+ / -

Saldo auf Konten Komplementär, Kommanditist und Gesellschafter
(variable Kapitalkonten, Forderungen, Verbindlichkeiten, Darlehen, Verrechnungen)

-

Ausstehende Einlagen

+

Andere nachrangige Verbindlichkeiten/mezzanine Mittel

-

Nicht werthaltige Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. andere Beteiligte einer „Risikoeinheit“

=

Wirtschaftliches Eigenkapital

(Stand 25.02.2021)