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News & Presse

Mikromezzaninfonds III gestartet!

28.03.2025 Neuss

Mikromezzaninfonds

Eigenkapital für kleine Unternehmen und Existenzgründungen

Für viele kleine Unternehmen und GründerInnen bleibt fehlendes oder zu geringes Eigenkapital ein Hindernis beim Zugang zu notwendigen Kreditfinanzierungen. Mit dem neuen Mikromezzaninfonds III steht ab sofort wieder ein bundesweites Förderinstrument zur Verfügung, das genau hier ansetzt.

MMF-III-Interview-Teaser

Im Interview geben Rudolf Pinter und Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG), Einblicke in das Programm und erläutern, wie Interessenten die Förderung direkt oder mit Hilfe der Netzwerkpartner beantragen können.

💬 Was ist der Mikromezzaninfonds III?

Rudolf Pinter: Der Mikromezzaninfonds III ist ein bundesweites Förderinstrument mit einem Volumen von 75 Millionen Euro. Den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des ERP Sondervermögens aufgelegte Mikromezzaninfonds gibt es seit dem Jahr 2013 in der nunmehr dritten Auflage. Er richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie GründerInnen, die häufig nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine Bankfinanzierung zu erhalten. Über eine stille Beteiligung erhalten diese Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital – ohne Sicherheiten und ohne Einflussnahme auf das operative Geschäft.



💬 Wer gehört zur Zielgruppe?

Manfred Thivessen: Gefördert werden unter anderem ExistenzgründerInnen, Unternehmen in der Wachstumsphase oder in der Nachfolge – insbesondere Zielgruppen-Unternehmen, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, ökologisch nachhaltig arbeiten oder einen gemeinwohlorientierten Zweck verfolgen.

👉 Zielgruppen-Unternehmen können bis zu 150.000 Euro Beteiligung erhalten, alle anderen bis zu 100.000 Euro.



💬 Wie sind die Konditionen?

Rudolf Pinter: Die Beteiligung läuft über 10 Jahre. Ab dem Ende des 8. Laufzeitjahres erfolgt die Rückzahlung in drei gleichen Jahresraten. Die Vergütung beträgt effektiv 8 % pro Jahr, zzgl. bis zu 2 % erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung pro Jahr (max. vom Beteiligungsbetrag). Das Bearbeitungsentgelt beträgt einmalig 3,5 % der Beteiligungssumme.



💬 Was wird gefördert?

Rudolf Pinter: Grundsätzlich können alle betrieblichen Investitionen sowie Betriebsmittel finanziert werden. Die Mittel stehen somit für Existenzgründungen, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen sowie für Unternehmensnachfolgen zur Verfügung. Wichtig ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.



💬 Wie kommen Interessenten an das Geld?

Manfred Thivessen: Die Antragstellung läuft in Nordrhein-Westfalen über die KBG NRW. Interessenten wenden sich einfach direkt an uns. Wir beraten, prüfen die Unterlagen und begleiten bei einer ergänzenden Kreditfinanzierung gemeinsam mit der Hausbank den gesamten Finanzierungsprozess.



💬 Und was raten Sie Unternehmen, die noch unsicher sind, welche Lösung für sie die Richtige ist?

Rudolf Pinter: Einfach mal Kontakt aufnehmen! Der Mikromezzaninfonds ist nur eines von vielen Fördermitteln, mit denen wir Unternehmen in NRW unterstützen können. Oft bietet sich auch die Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW an. Ob Gründung, Wachstum oder Nachfolge – gemeinsam mit den Partnern aus unserem Netzwerk von Hausbanken, Kammern und Verbänden finden wir das passende Förderangebot.



Sie haben ein spannendes Vorhaben?

Dann sprechen Sie uns gerne an – wir finden gemeinsam eine passende Lösung. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne individuell und kostenfrei.

Telefon: 02131 5107-200
E-Mail: info@kbg-nrw.de

Mikromezzaninfonds Deutschland