Was ist der Beteiligungsausschuss?
Er setzt sich aus Vertretern der Gesellschafter zusammen. An seinen Sitzungen nehmen zudem die Geschäftsführung und die der KBG NRW benannten Vertreter der öffentlichen Hand (Rückbürgen) teil. Der Beteiligungsausschuss votiert auf Basis der von der KBG erstellten Sitzungsvorlage den jeweiligen Antrag. Die Vertreter der öffentlichen Hand, die als Rückbürgen einen beachtlichen Teil aller Ausfälle tragen, entscheiden über die Einbeziehung in die staatlichen Rückbürgschaften im Einzelfall.