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Förderprogramm

Stille Beteiligung

Die stille Beteiligung mit bis zu 1,5 Mio. Euro Beteiligungskapital für Wachstumsinvestitionen, Nachfolgeregelungen und Existenzgründungen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Smarte Alternative zum Bankkredit

Für Gründungen, Nachfolgen und Wachstum

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Start

Nachfolge

Wachstum

Zielgruppe

  • Existenzgründungen
  • Junge Unternehmen (max. 2 Jahre alt)
  • Betriebs-Nachfolger, die Betriebe übernehmen
  • Unternehmen, die ihre Nachfolge regeln möchten
  • Etablierte wachstums­orientierte Unternehmen (min. 2 Jahre alt)

Beteiligungs-
vorhaben

Gründungs- und Festigungs­kosten für

  • Investitionen
  • Warenlager
  • Wachstum
  • Kaufpreis bei Betriebs­übernahmen
  • Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafter­kreises
  • Zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens

Zukunftsgerichteter Investitionsbedarf inkl. Betriebsmittel, z. B. für

  • Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen
  • Entwicklung von Produktinnovationen
  • Steigerung von Ressourcen­effizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen zur Antragstellung


Zweck der Beteiligung

  • Existenzgründung
  • Gründungs- und Festigungs­kosten für junge Unternehmen (max. 2 Jahre alt)
  • Betriebsübernahme
  • Zukunftsinvestition von etablierten Unternehmen (min. 2 Jahre alt)

gemäß KMU-Kriterien, mit Investitionsort in NRW.


Eigenkapitalparität

Die Höhe der stillen Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen vorhandenen Eigenkapital.


Sicherheiten

Nur persönliche (Teil-)Garantieübernahme des oder der anderen GesellschafterInnen, ansonsten sind keine Sicherheiten erforderlich


Allgemeine Kriterien

  • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen

Höhe der stillen Beteiligung und Beteiligungsgarantie


Beteiligungshöhe: 50.000 Euro - 1,5 Mio. Euro


Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW: 70 %, max. 1,05 Mio. Euro

Entgelte und Kosten


Nach individueller Vereinbarung

  • Marktgerechtes Festentgelt
  • Variable gewinnabhängige Vergütung
  • Kosten der Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW
  • Abschlussgebühr

Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Beteiligungsnehmer zusätzlich für jedes angefangene Jahr, um das sich die Vertragslaufzeit verkürzt, 0,5 % des gekündigten Beteiligungsbetrages zu zahlen.

Laufzeit und Rückzahlung


Vertragslaufzeit: 7 - 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit: 5 Jahre

Damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist, ist eine Mindestvertragslaufzeit notwendig.

Rückzahlung

  • Zum Nominalwert der Beteiligungssumme (kein Aufgeld o. Ä.)

Kündigung


Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren kann die Beteiligung unter Einhaltung von einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden.

Die Beteiligung kann von uns nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise gekündigt werden.

Mitspracherecht der KBG NRW


Zustimmungspflichtige Änderungen von besonderer Bedeutung

  • Änderung der Rechtsform oder des Gegenstandes des Unternehmens
  • Änderungen in den Gesellschaftsverhältnissen oder der Geschäftsführung des Unternehmens
  • Einstellung oder Verlagerung des Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Außergewöhnliche Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs
  • Erwerb anderer oder Beteiligung an anderen Unternehmen
  • Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Unternehmensverträgen
  • Veräußerung oder Belastung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten oder von sonstigen wesentlichen Vermögenswerten des Beteiligungsnehmers
  • Übernahme von Bürgschaften für Dritte oder Gewährung von Darlehen im Verhältnis zur Unternehmensgröße nicht unerheblichem Umfang

Kombination mit anderen Finanzmitteln


Unsere stillen Beteiligungen können mit Finanzmitteln von Banken, Förderdarlehen der KfW/NRW.BANK und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.

Besonderheit bei Startgeld (KfW)
Eine Kombination mit Mitteln aus diesem Programm ist im Rahmen des Höchstbetrages der Fremdmittel (T€ 125 je Gründer) möglich.
Unsere Mittel gelten nicht als
 „Eigenkapital“ des Betriebsnachfolgers.

Formulare und Downloads

formulare-und-downloads

Antragsformular
Produktübersicht

Weitere nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.

­Kontakt

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell und kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Hotline 02131 5107-200, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Jetzt beraten lassen

Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Förderprogramme

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