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Förderprogramm

Mikromezzaninfonds III

Mezzaninfinanzierung (stille Beteiligung) für Existenzgründungen und kleine Unternehmen mit bis zu 150.000 Euro Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Solide Basis mit einer Eigenkapitalfinanzierung

Eigenkapital ist zur Finanzierung von Innovationen für viele junge Unternehmen die Basis, um Geschäftsmodelle erfolgreich zu entwickeln. Zu geringes Eigenkapital ist allerdings oft ein Hindernis beim Zugang zu den nötigen Kreditfinanzierungen. Um bessere Finanzierungschancen und eine höhere Risikotragfähigkeit zu ermöglichen, wurde der Mikromezzaninfonds vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt.

Smarte Alternative zum Bankkredit

Für kleine Unternehmen und Gründungen

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Zielgruppen-Unternehmen

Unternehmen außerhalb der Zielgruppe

Zielgruppe

  • Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation
  • Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung
  • Gründung aus Arbeitslosigkeit
  • Ökologisch nachhaltige Unternehmen
  • Gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • Existenzgründungen
  • FreiberuflerInnen, die nicht dem Standesrecht unterliegen
  • Kleine Unternehmen
    - max. 45 Beschäftigte
    - max. 10 Mio. Euro Umsatz

Beteiligungshöhe

  • Bis zu 150.000 Euro
  • Bis zu 100.000 Euro

Vorhaben

Investitionen, Betriebsmittel, Existenzgründungen

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen zur Antragstellung


Zweck der Beteiligung
Existenzgründung oder Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen Unternehmen (max. 45 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz) sowie FreiberuflerInnen, die nicht dem Standesrecht unterliegen, mit Investitionsort in NRW

Sicherheiten
Nur persönliche (Teil-)Garantieübernahme des oder der anderen GesellschafterInnen, ansonsten sind keine Sicherheiten erforderlich. Ausgenommen hiervon sind gemeinwohlorientierte Unternehmen.

Allgemeine Kriterien

  • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen

Die Mezzaninfinanzierung


Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Eine Mezzaninfinanzierung erfolgt als stille Beteiligung und führt Ihrem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zu. Die Beteiligungshöhe hängt davon ab, ob Sie zu der besonderen Zielgruppe des Fonds gehören.


Zielgruppen-Unternehmen: max. 150.000 Euro


Unternehmen außerhalb der Zielgruppe: max. 100.000 Euro



Entgelte und Kosten

Die Festentgelte werden anteilig am Quartalsende und die variable Gewinnbeteiligung einmal jährlich in Rechnung gestellt.

Festentgelt: 8,0 % p.a.


Variable Gewinnbeteiligung: 2,0 % p.a.


Einmaliges Bearbeitungsentgelt: 3,5 % der Einlage*


*2,5 % der Einlage bei gemeinwohlorientierten Unternehmen

Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Beteiligungsnehmer zusätzlich für jedes angefangene Jahr, um das sich die Vertragslaufzeit verkürzt, 4,0 % des gekündigten Beteiligungsbetrages zu zahlen.

Laufzeit und Rückzahlung


Vertragslaufzeit: 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit: 5 Jahre

Damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist, ist eine Mindestvertragslaufzeit notwendig.

Rückzahlung

  • Zum Nominalwert der Beteiligungssumme (kein Aufgeld o. Ä.)
  • Ab dem 7. Jahr eine Rückführung in 3 gleichen Jahresraten

Kündigung


Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren kann die Beteiligung unter Einhaltung von einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende ganz oder teilweise gekündigt werden.

Die Beteiligung kann von uns nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise gekündigt werden.

Mitspracherecht der KBG NRW


Zustimmungspflichtige Änderungen von besonderer Bedeutung

  • Änderung der Rechtsform oder des Gegenstandes des Unternehmens
  • Änderungen in den Gesellschaftsverhältnissen oder der Geschäftsführung des Unternehmens
  • Einstellung oder Verlagerung des Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Außergewöhnliche Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs
  • Erwerb anderer oder Beteiligung an anderen Unternehmen
  • Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Unternehmensverträgen
  • Veräußerung oder Belastung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten oder von sonstigen wesentlichen Vermögenswerten des Beteiligungsnehmers
  • Übernahme von Bürgschaften für Dritte oder Gewährung von Darlehen im Verhältnis zur Unternehmensgröße nicht unerheblichem Umfang

Kombination mit anderen Finanzmitteln


Unsere stillen Beteiligungen können mit Finanzmitteln von Banken, Förderdarlehen der KfW/NRW.BANK und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.

Besonderheit bei Startgeld (KfW)
Eine Kombination mit Mitteln aus diesem Programm ist im Rahmen des Höchstbetrages der Fremdmittel (T€ 125 je Gründer) möglich.
Unsere Mittel gelten nicht als
 „Eigenkapital“ des Betriebsnachfolgers.

Formulare und Downloads

formulare-und-downloads

Antragsformular
Produktübersicht

Weitere nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.

­Kontakt

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell und kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Hotline 02131 5107-200, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Förderprogramme

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