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Anfrage startenFörderprogramm
Mezzaninfinanzierung (stille Beteiligung) für Existenzgründungen und kleine Unternehmen mit bis zu 150.000 Euro Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Eigenkapital ist zur Finanzierung von Innovationen für viele junge Unternehmen die Basis, um Geschäftsmodelle erfolgreich zu entwickeln. Zu geringes Eigenkapital ist allerdings oft ein Hindernis beim Zugang zu den nötigen Kreditfinanzierungen. Um bessere Finanzierungschancen und eine höhere Risikotragfähigkeit zu ermöglichen, wurde der Mikromezzaninfonds vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Er wird derzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens finanziert.
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Zielgruppen-Unternehmen |
Unternehmen außerhalb der Zielgruppe |
Zielgruppe |
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Beteiligungshöhe |
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Vorhaben |
Investitionen, Betriebsmittel, Existenzgründungen |
Zweck der Beteiligung
Existenzgründung oder Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen Unternehmen (max. 45 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz) sowie FreiberuflerInnen, die nicht dem Standesrecht unterliegen, mit Investitionsort in NRW
Sicherheiten
Nur persönliche (Teil-)Garantieübernahme des oder der anderen GesellschafterInnen, ansonsten sind keine Sicherheiten erforderlich
Allgemeine Kriterien
Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Eine Mezzaninfinanzierung erfolgt als stille Beteiligung und führt Ihrem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zu. Die Beteiligungshöhe hängt davon ab, ob Sie zu der besonderen Zielgruppe des Fonds gehören.
Zielgruppen-Unternehmen: max. 150.000 Euro
Unternehmen außerhalb der Zielgruppe: max. 50.000 Euro
Die anfängliche Förderung ist begrenzt auf 75.000 Euro pro Vorhaben.
Festentgelt*: 8,00 % p.a.
Variable Gewinnbeteiligung: 1,50 % p.a.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt (zahlbar bei Auszahlung): 3,50 %
* nur 6,5 % p.a. Festentgelt für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen
Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Beteiligungsnehmer zusätzlich für jedes angefangene Jahr, um das sich die Vertragslaufzeit verkürzt, 4,0 % des gekündigten Beteiligungsbetrages zu zahlen.
Vertragslaufzeit: 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit: 5 Jahre
Damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist, ist eine Mindestvertragslaufzeit notwendig.
Rückzahlung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren kann die Beteiligung unter Einhaltung von einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende ganz oder teilweise gekündigt werden.
Die Beteiligung kann von uns nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise gekündigt werden.
Zustimmungspflichtige Änderungen von besonderer Bedeutung
Unsere stillen Beteiligungen können mit Finanzmitteln von Banken, Förderdarlehen der KfW/NRW.BANK und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.
Besonderheit bei Startgeld (KfW)
Eine Kombination mit Mitteln aus diesem Programm ist im Rahmen des Höchstbetrages der Fremdmittel (T€ 125 je Gründer) möglich.
Unsere Mittel gelten nicht als
„Eigenkapital“ des Betriebsnachfolgers.
Antragsformular
Produktübersicht
Vertragsinhalte
Weitere nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.
Kontakt
Wir beraten Sie gerne individuell und kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Hotline 02131 5107-200, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
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