SCHLIEßEN SIE MIT BETEILIGUNGSKAPITAL DIE LETZTE FINANZIERUNGSLÜCKE
Mit Beteiligungskapital können Sie ergänzend zu Kredit und Eigenmitteln die letzte Finanzierungslücke Ihrer Unternehmensübernahme schließen. Sie können es z.B. zur Kaufpreiszahlung, zur Auszahlung scheidender Gesellschafter oder zur Abfindung von Erben einsetzen.