STÄRKUNG DES EIGENKAPITALS
Unsere stillen Beteiligungen sind langfristige Mittel, die ohne Sicherheiten bereitgestellt werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating des Unternehmens Ihrer Mandantin bzw. Ihres Mandanten positiv beeinflusst werden.